Bis Ende 2015 sind alle Betreiber von Kleinkläranlagen verpflichtet, Ihre bestehenden Anlagen auf vollbiologischen Betrieb umzurüsten bzw. alte Anlagen zu ersetzen.
In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen:
- die Beantragung der "wasserrechtlichen Einleitgenehmigung" beim zuständigen LRA
- Umrüstung bestehender Kleinkläranlagen auf Vollbiologie mittels Umrüstsatz
- Lieferung und Einbau von vollbiologischen Kleinkläranlagen
- die Wartung Ihrer Kleinkläranlage als zertifizierter "Klärwärter"
Lieferung und Einbau einer vollbiologischen SBR-Kleinkläranlage für 8 EW der Firma KESSEL